Die degressive Afa wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes verabschiedet und gibt Käufern / Bauherren die Möglichkeit, bei vermieteten Neubauimmobilien 5% des Gebäudewertes degressiv abzuschreiben. Dafür muß Baubeginn und Immobilienkauf nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 erfolgen / erfolgt sein. Erwerb und Übergabe sollte dabei spätestens im Jahr der Fertigstellung erfolgen.
Weitere Infos dazu finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/degressive-afa.html