Eine erhöhte Förderung bei EM (Einzelmaßnahmen) von 20% (statt der üblichen 15%) bei einem existierenden iSFP gibt es nur nach Genehmigung dieses individuellen Sanierungsfahrplans und dessen Endabrechnung mit der BaFa, d.h. der Zuschuss zum iSFP der BaFa muß dem Antragsteller überwiesen worden sein, bevor eine EM abgerechnet werden kann. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer persönlichen Planung hinsichtlich Zuschussanträgen für BEG-EM (Einzelmaßnahmen).